Richtlinie C
Förderung der Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit
Ziel der Förderung ist die Unterstützung der Arbeit der im Main-Taunus-Kreis tätigen Jugendverbände und sonstigen gemeinnützigen freien Träger der Jugendarbeit im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit.
Was wird gefördert ?
Gefördert werden
- zentrale Bildungsmaßnahmen von auf Kreisebene organisierten Trägern, die außerschulische Jugendbildung im Sinne des § 35 HKJGB (Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch) betreiben. Die Bildungsmaßnahmen müssen einen pädagogischen, didaktischen, oder jugendpolitischen Inhalt haben und von fachlich qualifizierten Referent*innen durchgeführt werden. Gefördert werden insbesondere Veranstaltungen zum Erwerb der Jugendleiter-Card.
- Gruppenleiterschulungen von Mitgliedsverbänden des KJR und deren Untergliederungen sowie von sonstigen Trägern.
Frist
Anträge nach Richtlinie C müssen bis spätestens 01.03. beim KJR eingegangen sein.